Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dies voraus geschickt vereinbaren die Parteien:
Vollmacht
Der Auftraggeber bevollmächtigt die Dentbörse GbR in seinem Namen Gespräche mit den jeweiligen Interessenten zu führen. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erhaltenen Daten für diesen Auftrag weiter zu verarbeiten und den Interessenten zur Verfügung zu stellen. Die Kommunikation zwischen den obengenannten Parteien ist vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Anweisung grundsätzlich in elektronischer Form zulässig.
Sorgfaltspflicht
Der Auftragnehmer wird diesen Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahrnehmen und nach bestmöglichem Wissen und Gewissen durchführen.
Vertraulichkeit
Auftragnehmer und Auftraggeber werden alle ihnen im Rahmen dieses Auftrages bekannt werdenden Informationen streng vertraulich behandeln. Diese Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Auftrages fort.
Doppeltätigkeit des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer kann im Rahmen dieses Auftrages auch für die anbietende(n) bzw. abgebende(n) Partei(en) tätig werden. In einem solchen Fall hat der Auftragnehmer alle Auftraggeber entsprechend zu informieren.
Haftung
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm gemachten Angaben richtig sind. Die Dentbörse GbR übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der ihr überlassenen Daten.
Der Auftragnehmer haftet im Rahmen seiner Tätigkeit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Art und Fälligkeit des Honorars
Die Honorierung erfolgt nach zwei Arten:
Fälligkeit:
Kündigungsfrist
Der Auftrag kann beiderseitig innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages gekündigt werden. Die beim Auftragnehmer entstanden Aufwendungen sind jedoch vom Auftraggeber zu erstatten.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht. Vielmehr verpflichten sich die Vertragsparteien für diesen Fall die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt ebenso für Vertragslücken.
(Stand 4.5.2012)